Förderungen

Selbsthilfeförderung

Selbsthilfegruppen können in Niedersachsen von verschiedenen Geldgebern gefördert werden.

Bei der Förderung von Selbsthilfegruppen wird in der Regel unterschieden zwischen

  • sozialer und
  • gesundheitlicher Selbsthilfe.

 

Gruppen aus dem Gesundheitsbereich können auf mehr finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zurückgreifen.

Für Gruppen mit einem sozialen Thema ist es schwieriger, eine Fördermöglichkeit zu finden.

Einige Kommunen gewähren hier einen finanziellen Zuschuss.

Um Ihr Thema in den gesundheitlichen oder sozialen Bereich einzuordnen, wenden Sie sich am besten an die Selbsthilfe-Kontaktstelle Cloppenburg!

Förderungen von Selbsthilfegruppen im Landkreis Cloppenburg

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V

Die Fördermittel  nach § 20 h SGB V der GKV werden in zwei Förderstränge aufgeteilt:

  1. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung hier der aktuelle Pauschalantrag als PDF-Datei

Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung ist für die finanzielle Unterstützung der originären, gesundheitsbezogenen Arbeit der Selbsthilfegruppen vorgesehen.

Möglich ist eine Bezuschussung für:

  • Miet- und Nebenkosten (mit Ausnahme anteiliger Raum- und Mietkosten von Privaträumen)
  • Büroausstattung und Büromaterial
  • Regelmäßige Ausgaben für Internetauftritt (Homepage)
  • Regelmäßig erscheinende Medien (z.B. Flyer, Broschüren)
  • Regelmäßig wiederkehrende Seminare und Fortbildungen
  • Teilnahme an Sitzungen und Veranstaltungen (z.B. Tagungs- und Kongressbesuche, Gremiensitzungen, Mitgliederversammlungen, Messen und Selbsthilfetagen

Für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung kann ein entsprechender Antrag im Original bis zum 31. 03. des jeweiligen Förderjahres für die Förderregion Osnabrück bei der Kontaktstelle eingereicht werden.

VHS Kontaktstelle für Selbsthilfe
Altes Stadttor 11
49661 Cloppenburg

Bitte ausschließlich die neuen Antragsformulare verwenden.

Antragsformulare im PDF-Format unter: 
www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de/selbsthilfegrupen-antragsformulare

oder hier direkt den neuen Pauschalantrag als bearbeitbare PDF-Datei herunterladen.

(Zum Speichern des Antrages mit rechter Maustaste „Link speichern unter“ bzw. „Ziel speichern unter …“ wählen.)

2. Krankenkassenindividuelle Projektförderung hier der aktuelle Projektantrag als PDF-Datei

Gefördert werden einmalig stattfindende, zeitlich und inhaltlich begrenzte Aktivitäten (Projekte), die zielorientiert ausgerichtet sind.

Projekte können auch mehrjährig bzw. auch überjährig laufen.

Sie sollen über das normale Maß an täglicher Selbsthilfearbeit hinausgehen und klar von Routineaufgaben abgegrenzt sein, wie z.B.

  • Einmalig stattfindende Vorträge oder Workhops
  • Gruppenspezifische Informationsmaterialien
  • Besondere Aktivitäten mit eindeutigem Gesundheitsbezug

Ausgeschlossen von der Förderung sind reine Freizeitaktivitäten, wie z.B. Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Urlaubsreisen oder Leistungen der GKV, die nach anderen Rechtsgrundlagen erstattet werden.

Förderanträge können schriftlich im Original anhand der von den Krankenkassen bereitgestellten Antragsvordrucke ganzjährig gestellt werden.

Antragsformulare im PDF-Format unter: www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de/selbsthilfegrupen-antragsformulare 
–> Bitte runterscrollen!

(Zum Speichern des Antrages mit rechter Maustaste „Link speichern unter“ bzw. „Ziel speichern unter …“ wählen.)

Die Krankenkassenindividuelle Förderung ist bei einigen Krankenkassen das ganze Jahr über möglich.

Pflegeversicherung/Land



Gemeinsame Förderung durch das Land Niedersachsen und die Verbände der sozialen und privaten Pflegeversicherungen nach § 45d SGB XI

Die Förderrichtlinie nach § 45 d SGB XI ist für die Selbsthilfegruppen gedacht, die sich die Unterstützung, allgemeine Betreuung und Entlastung von

  • Pflegebedürftigen sowie
  • deren Angehörigen

zum Ziel gesetzt haben.

Vorrangiges Ziel der Förderung ist die Verbesserung der häuslichen Pflege. Nähere Informationen finden Sie hier

Selbsthilfegruppen aus dem Landkreis Cloppenburg, die sich über diese Fördermöglichkeit informieren oder einen Antrag stellen möchten, wenden sich bitte an:

Andrea Poppe-Aumüller Tel. 0 44 71 – 18 58 72
E-Mail:
poppe-aumueller@selbsthilfe-cloppenburg.de

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Gerne sind wir für Sie da. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns gerne an.